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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG-Jugend Bezirk Kreis Borken findest du hier .

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Materialpool des Bezirks Kreis Borken

Der Materialpool stellt für alle Gliederungen die Möglichkeit dar, Materialien bei den jeweiligen Ortsgruppen ausleihen zu können. Hierzu fragt einfach rechtzeitig bei dem jeweiligen Jugendvorstand nach.

Die vorhandenen Materialen wurden aus der Bezirksjugendkasse mitfinanziert.

Bei Interesse bitte den unten angehängten Antrag ausfüllen und dem Bezirksjugendvorstand per Mail unter foerderung@bez-kreis-borken.dlrg-jugend.de zukommen lassen. Bitte beachtet die unten stehenden Regularien.

Materialpool

Hier werden bald die bereits geförderten und zum Ausleihen verfügbare Gegenstände stehen.

Ortsgruppe Ahaus

  • 2 Wasserballkörbe (Anschaffungsjahr 2023)
  • künstliche Weihnachstbäume (Anschaffungsjahr 2024)

E-Mail an den Vorsitzenden:E-Mail

Regularien

Vergabe der Förderungen:
- Alle regulären Anträge werden bei der jeweils nächsten Bezirksjugendvorstandssitzung besprochen und darüber abgestimmt.
- Über nicht regulären Anträgen oder Anträgen über dem zustehenden Budget wird am jeweils nächsten Bezirksjugendtag/-rat abgestimmt

Höhe der Förderung:
- 75% der Anschaffungskosten, bis max. 200€ pro Ortsgruppe pro Jahr
- höhere Förderungen sind möglich, siehe oben
- falls euer Antrag euer Budget für das Jahr übersteigen würde, gebt bitte an, ob ihr den Rest eures Budgets als Zuschuss bekommen wollt, oder wie oben beschrieben den Antrag beim Bezirksjugendtag/-rat besprochen werden soll.

Antrag:
- Der ausgefüllte Antrag muss an die oben genannte E-Mail Adresse geschickt werden, ebenso die Rechnung.
- Der Kauf darf maximal 6 Monate vor dem Einreichen des Antrages erfolgt sein (er kann aber auch erst nach Genemigung erfolgen).
- Nur Ortsgruppenjugenden, welche beim letzten Bezirksjugendrat/-tag anwesend waren, können Anträge stellen.
- Es können auch gebrauchte Gegenstände erworben werden, dabei ist darauf zu achten, dass eine Rechnung ausgestellt wird.

Rechnung:
- Die Rechnung muss spätestens 6 Monate nach Genemigung des Antrags eingereicht werden, ansonsten verfällt die Fördeung.
- Erst nach Einreichung der Rechnung wird das Geld auf das angegebene Konto ausgezahlt.

Aufbewahrung und Ausleihen
- Alle geförderten Gegenstände müssen für mindestens 5 Jahre der Bezirksjugend und allen Jugenden des Kreises Borken leihweise und unentgeltlichzur Verfügung gestellt werden. Dafür werden sie auf dieser Website veröffentlicht.
- Der Verleih erfolgt zwischen leihender OG-Jugend und ausleihender OG-Jugend selbstständig, nur bei Problemen soll die Bezirksjugend hinzugezogen werden
- Für die Aufbewahrung und Instandhaltung sind die Jugenden selbst verantwortlich.
- Bei Zerstörung oder Unbrauchbarkeit des beschafften Gegenstandes muss eine zeitnahe Rückmeldung der OG-Jugend an die Bezirksjugend erfolgen.
- Falls der Gegenstand umgetauscht wird, muss der geförderte Betrag der Bezirksjugend zurückerstattet werden.
- Veräußern der Gegenstände innerhalb des Zeitraumes ist ausgeschlossen.

Einzelfallentscheidungen
- Der Bezirksjugendvorstand behält sich Einzelfallentscheidungen vor.

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